für die Grundstücke zwischen der Frankfurter Landstraße (Nr. 171 bis 173) und der Darmstädter Straße (Nr. 19) nördlich der Kreuzung der Frankfurter Landstraße mit der Unteren Mühlstraße und der Ettesterstraße, Gemarkung Arheilgen Flur 1, Nr. 100/1, 100/4, 101/2, 102/1, 103/4, 104/1 sowie jeweils teilweise die Straßenparzellen Flur 1, Nr. 113/5 und Flur 10, Nr. 639/5 sowie Darmstädter Straße Flur 1, Nr. 289.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.06.2025 einen Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans A 43 – Frankfurter Landstraße 171-173 – gefasst. Das Aufhebungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung, Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird abgesehen.
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2025 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan A 43, den als Bestandteil zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie den Satzungsentwurf zur Aufhebung und die Begründung
vom 30.06.2025 bis einschließlich 30.07.2025.
für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme und zum Download auf dieser Webseite bereitzustellen (siehe unten).
Die Planungsunterlagen werden in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 30.07.2025 zusätzlich zu dieser Veröffentlichung im Internet auch im Stadtplanungsamt zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt: Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02, montags bis donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr, freitags von 8.00 – 12.00 Uhr.
Stellungnahmen zu den Aufhebungsunterlagen (Satzungsentwurf zur Aufhebung und Begründung hierzu) können während der oben genannten Beteiligungsfrist formlos per E-Mail an [email protected] oder bei Bedarf beim Stadtplanungsamt (Anschrift siehe oben) schriftlich, mündlich, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Alternativ kann das untenstehende ausfüllbare Formular verwendet werden.
Formular zur Abgabe von Anregungen
Download: Formular zur Abgabe von Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (pdf-Datei, 82 KB).
Informationen zum Datenschutz
Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren.
Download: Informationen zum Datenschutz (PDF-Datei, 42 KB).
Der seit dem 17.03.2022 rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – hat Planungsrecht für ein Wohn- und Geschäftsgebäude, bestehend aus einem großflächigen Lebensmittelmarkt mit ca. 1.050 m² Verkaufsfläche und ca. 870 m² Nebenfläche, für 15 Wohnungen sowie für eine eingeschossige Tiefgarage mit 41 Stellplätzen geschaffen. Ziel und Zweck des Vorhabens war es, die Nahversorgung im Ortszentrum des Stadtteils sowie die Versorgung mit knappem Wohnraum – welcher teilweise öffentlich gefördert worden wäre – zu verbessern.
Der Vorhabenträger hat entschieden, das Vorhaben nicht weiter fortzuführen und stellt daraufhin die weitere Realisierung ein. Er kann somit seinen Pflichten nicht mehr nachkommen, das Vorhaben nach den im Durchführungsvertrag vereinbarten Fristen fertigzustellen.
Aufgrund dieses Tatbestandes sind die Gemeinden gemäß § 12 Abs. 6 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gehalten, vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzuheben. Da kein Wechsel des Vorhabenträgers in Aussicht steht, macht die Wissenschaftsstadt Darmstadt von ihrem Recht Gebrauch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – aufzuheben.
Nach dem Abschluss des Aufhebungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes A 43 – Frankfurter Landstraße 171 bis 173 – erhält der bis zu diesem Zeitpunkt an dieser Stelle ersetzte Bebauungsplan A 7.1 – An der Reitbahn – seine Rechtskraft zurück.
Mina-Rees-Straße 12
64295 Darmstadt
ÖPNV Mina-Rees-Straße
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